Revision Bauarbeitenverordnung (BauAV)

Neu ab Januar 2022


Am 1. Januar 2022 tritt die neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) in Kraft. Der Bundesrat hat die überarbeitete Verordnung nach einer breiten Vernehmlassung am 18. Juni 2021 verabschiedet.

Zum Infoblatt: Revision BauAV

Veröffentlicht am: 15.09.2021 | um 15:07:58